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Käse-News: Hessischer Handkäs



letzte Aktualisierung am 07.09.10 um 12:13 Uhr


07.09.10 um 12:13 Uhr



Der «Hessische Handkäs» muss künftig auch aus Hessen kommen. Wie die Europäische Kommission mitteilt, ist der Käse ab sofort durch das EU-Gütezeichen «geschützte geografische Angabe» (g.g.A). geschützt.

Das EU-Gütezeichen «g.g.A.» steht für eine enge Verbindung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel mit dem Herkunftsgebiet. Hersteller, die das EU-Gütezeichen «g.g.A.» für den Hessischen Handkäse nutzen wollen, müssen sich an entsprechende Vorgaben halten. Grundsätzlich gilt bei der «geschützten geografischen Angabe», dass mindestens eine der Produktionsstufen ? also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung ? im Herkunftsgebiet durchlaufen werden muss.


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