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Käse-News: lebensmittelklarheit.de



letzte Aktualisierung am 21.07.11 um 12:18 Uhr


21.07.11 um 12:18 Uhr



Seit Wochenmitte ist www.lebensmittelklarheit.de online, das neue Internetportal des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Auf der Internetseite können Verbraucher Lebensmittel melden, deren Kennzeichnung und Aufmachung sie in die Irre geführt haben. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem neuen Service.

Verbraucher können auf der Website erklären, wodurch sie sich bei der Kennzeichnung und Aufmachung eines bestimmten Lebensmittels getäuscht fühlen. Dazu meldet der Konsument ein konkretes Produkt über ein Formular (auf der Internetseite unter „Produkte melden“ zu finden) an die Portalbetreiber.

Was geschieht mit der Verbraucher-Meldungen? Erst einmal werden die betroffenen Unternehmen von der Redaktion des Portals gebeten, dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Außerdem nimmt die Redaktion selbst eine Einschätzung vor. Erst nach dieser Prüfung wird die Verbraucherbeschwerde sowie die Stellungnahmen des Unternehmens und der Internetredaktion in den produktbezogenen Teil des Portals eingestellt.

Nicht alle Produktmeldungen sind für eine Veröffentlichung im Portal geeignet. Manchmal passen Beschwerden thematisch nicht, beispielsweise Mängel aus dem Bereich der Lebensmittelhygiene. Außerdem nicht eingestellt werden abwegige Täuschungsvorwürfe und Beschwerden, die die federführende Verbraucherzentrale Hessen nicht bearbeiten kann, weil zum Beispiel Laboruntersuchungen notwendig wären. In diesem Fall wird die Lebensmittelüberwachung informiert.

Einzelne Produkte oder Hersteller sollen nicht an den Pranger gestellt werden. Vielmehr sollen Verbraucher und Lebensmittelhersteller die Möglichkeit zum Meinungsaustausch bekommen. Im Diskussionsbereich werden nur zeitlich begrenzte problembezogene Themen angeboten. Diese werden durch die Internetredaktion moderiert. Produktwerbungen, verunglimpfende Beiträge oder anderweitige unangebrachte Äußerungen werden von den Portalbetreibern nach eigener Aussage nicht gebilligt und umgehend unterbunden.

So bleibt bleibt ein kritisiertes Produkt auch nicht für immer auf der Internetseite stehen.
Verbesserungen und/oder Veränderungen werden auf der Internetseite direkt bei der Darstellung des Produktes dokumentiert und erläutert. Das Produkt wird dann in einen separaten Teil „Geändert“ verschoben. Hersteller, die gewillt sind, die Kennzeichnung und Aufmachung ihrer Produkte verbraucherfreundlicher zu machen, können also eine entsprechende Öffentlichkeit erfahren.

Wenn sich ein Anbieter rein rechtlich an alle Vorschriften hält, die Verbraucher sich aber trotzdem getäuscht fühlen, werden solche Produkte von der Internetredaktion zunächst erst einmal geprüft. Dann werden sie ohne Nennung des Herstellers in den produktbezogenen Bereich des Portals unter „Erlaubt!“ eingestellt. Ein Beispiel dafür sind Kalbswiener, die nur 15 Prozent Kalb- und sonst Schweinefleisch enthalten, aber trotzdem die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse erfüllen.

Das Portal ist keine Warnplattform für unsichere Lebensmittel. Denn es geht dort nicht um das Thema Lebensmittelsicherheit, sondern um Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln.

Quelle: rh/focus online


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