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Käse-News: Obazda vor Gericht
letzte Aktualisierung am 22.09.11 um 21:28 Uhr
21.09.11 um 20:34 Uhr
Ein Käsemix beschäftigt in München die Richter. Das berichten die "Nürnberger Nachrichten" in ihrer Onlineausgabe vom 21.09.2011. Danach will die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft Obazda als bayerisches Produkt schützen lassen. Doch damit ist ein Käsehersteller im Allgäu – knapp jenseits der bayerischen Grenze - nicht einverstanden.
Am Donnerstag (22.09.2011) befasst sich nun das Bundespatentgericht mit dem Streit. Die Speise, besonders in Biergärten mit Zwiebelringen garniert gern zu Brezn und Maß verzehrt, hat schon einen längeren Weg durch die Instanzen hinter sich. Bereits 2006 wollte die Landesvereinigung den Obadzn als „geschützte geografische Angabe“ beim Deutschen Patent- und Markenamt in München schützen lassen.
Das Gemisch aus verschiedenen Käsesorten, Frischkäse und Gewürzen sei urbayerisches Produkt. „Obazda ist eine regionale Spezialität“, betont die Geschäftsführerin des Verbandes, Maria Linderer. Das Patentamt folgte dem Antrag des Branchenverbandes auch.
Doch die Firma „Pflaum's feine Frische“ aus Leutkirch im Allgäu, nur wenige Kilometer von der Grenze zum Freistaat entfernt, will das nicht hinnehmen: Das Unternehmen, das bis vor acht Jahren seinen Sitz bei München hatte, produziert seit Jahrzehnten Obazda in Familientradition – und müsste nun plötzlich sein angestammtes Produkt aus dem Sortiment nehmen.
„Es betrifft nicht nur uns“, sagte Firmenchef Ulf Pflaum. Auch Hersteller in Bayern selbst wollten den Schutz nicht. „Es geht ja nicht nur um den geografischen Schutz – man will eine Rezeptur festlegen.“ Das schränke die Vielfalt der Möglichkeiten insbesondere in Biergärten bei kleineren Portionen ein.
„Jeder macht seinen Obazdn anders“ Sollte er das Verfahren verlieren, fürchtet Pflaum einen „Einheitsbatz“ und eine Flut von Unterlassungsklagen. „Die Rahmenrezeptur ist so locker gefasst, dass sie keine Einschränkung darstellt“, betont hingegen Maria Linderer. Das Rezept sei als Produktspezifikation für den regionalen Schutz notwendig, der einen Qualitätsverlust verhindern solle. „Wir wollen, dass die Qualität erhalten bleibt.“
Nach der Rahmenrezeptur des Branchenverbandes, die bei einem Erfolg vor Gericht gelten würde, dürften beispielsweise keine Konservierungsstoffe in das Käse-Gemisch. Vor allem vor aber solle die Verwendung von pflanzlichen Fetten verhindert werden, die immer öfter anstelle von Milchbestandteilen für Lebensmittel verwendet werden.
Patentamt und Bundespatentgericht haben sich in den vergangenen Jahren schon oft mit geschützten Herkunftsbezeichnungen befasst. Nicht alle Produkte bekamen allerdings den begehrten Schutz. Bei der Münchner Weißwurst entschieden die Patentrichter nach jahrelangem Instanzenweg abschlägig: Die meisten „Münchner Weißwürste“ in der vorgeschriebenen Qualität kämen seit Jahrzehnten aus anderen Regionen Bayerns.
Die Wurst sei eine südbayerische Spezialität und nicht auf den Herstellungsort München beschränkt. Auch der Thüringer Kloß bekam den begehrten Schutz nicht. Bayerische Hersteller hatten Einspruch eingelegt, das Bundespatentgericht gab ihnen Recht. Die Beilage werde längst großteils außerhalb Thüringens produziert.
Der Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof. Nürnberger Bratwürste sind hingegen geschützt, ebenso wie wie Lübecker Marzipan. Beide Spezialitäten dürfen nur noch in ihrer namensgebenden Heimatstadt hergestellt werden. Beim Allgäuer Emmentaler geht der Schutz sogar noch weiter – hier müssen als „geschützte Ursprungsbezeichnung“ sogar die Zutaten aus der Region stammen. I
m Zeiten der Globalisierung versuchen seit Jahren zunehmend Städte und Regionen, sich mit dem Markenschutz Wettbewerbsvorteile zu sichern. Der Schutz gilt nach einer EU-Verordnung dann europaweit. Immer wieder gibt es dabei auch Streit, weil sich andere Hersteller ausgebootet fühlen und um ihre Pfründe fürchten. Der Zank um den Obazdn wird sicher nicht der letzte Fall bleiben. Allein beim Käse will Maria Linderer weitere bayerische Produkte schützen lassen, etwa den Allgäuer Weißlacker Käse.
Quelle: http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern
22.09.11 um 21:28 Uhr
Die wenigen Hersteller von Obazdn-Käse außerhalb Bayerns bekommen eine Gnadenfrist. Das Bundespatentgericht hob den geografischen Schutz am Donnerstag (22.09.2011) auf, weil eine Klausel in der Schutzschrift den Marktführer Alpenhain extrem begünstigt hätte, und verwies das Verfahren an das Deutsche Patentamt zurück. Damit kann auch der Kläger – eine Käserei aus dem württembergischen Teil des Allgäus – den gewürzten Weichkäsebrei weiter bundesweit als Obazdn verkaufen. Zumindest vorerst noch.
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