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EuGH lehnt „Emmentaler-Klage“ ab
25.05.2023
Der Emmentaler-Käse darf auch so genannt werden, wenn er nicht aus dem Schweizer Emmental stammt.
Kein EU-Markenschutz für Emmentaler – zu diesem Ergebnis kommt der Europäische Gerichtshof. Die Richter wiesen jetzt eine Klage von Emmentaler Switzerland ab, der Branchenverband wollte den Begriff „Emmentaler“ für Schweizer Produkte reservieren und eine kollektive Wort-Marke in der EU etablieren. Der EuGH ist indes der Auffassung, dass Emmentaler eine Gattungsbezeichnung ist. Emmentaler Switzerland wird aller Voraussicht nach Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
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