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Offizielle Bergerzeugnisse
11.01.2016
Als Ausgleich für die erschwerten Bedingungen bei der Milcherfassung in Bergregionen dürfen die dort erzeugten Milcherzeugnisse jetzt den EU-geschützen Hinweis "Bergerzeugnis" tragen.
Rohmilch, die aus Berggebieten stammt und im Umkreis von bis zu 30 km zu Käse oder anderen Milcherzeugnissen verarbeitet wird, darf jetzt auch offiziell den Hinweis "Bergerzeugnis" tragen. Hintergrund ist die Novelle des Lebensmittel-Spezialitätengesetzes, dies an die EU-Richtlinien zur "Qualitätsregelung für Agrarerzeugnisse" aus dem Jahr 2012 anknüpft.
Damit sollen die Wettbewerbsnachteile, die durch die erschwerten Bedingungen, mit denen die Landwirte in den Bergregionen tagtäglich zu kämpfen haben, ausgeglichen werden, heißt es in der Begründung des Bundestages.
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